[12.5.2017] Das Niedersächsische Informationszugangsgesetz soll Bürgern den voraussetzungslosen Auskunftsanspruch gegenüber Ämtern, Behörden und Ministerien gewähren. Informationspflichtige Stellen werden dazu angehalten, möglichst viele Informationen online zu veröffentlichen.
Die Niedersächsische Landesregierung hat jetzt den Entwurf eines Transparenzgesetzes für das Bundesland beschlossen. Wie die niedersächsische Staatskanzlei mitteilt, erhalten die Bürger durch das Niedersächsische Informationszugangsgesetz einen voraussetzungslosen Auskunftsanspruch gegenüber Ämtern, Behörden und Ministerien. Für personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sei die Informationsherausgabe allerdings regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe widerspricht. Gebührenfrei sind laut der Meldung Auskünfte, die innerhalb einer halben Stunde beantwortet werden können. Ansonsten richte sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand, der mit der Antragsbearbeitung verbunden ist. Die informationspflichtigen Stellen werden durch den Gesetzentwurf angehalten, möglichst viele Informationen im Internet oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen. Außerdem sollen die Verwaltungen künftig alle wesentlichen Informationen in einem allgemein zugänglichen zentralen Informationsregister im Internet zur Verfügung stellen. In dem Gesetzentwurf werde die Landesregierung ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein solches Register einzurichten. Die Einhaltung der Regelungen des Gesetzentwurfs soll laut der Staatskanzlei durch eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit überwacht werden. Diese Aufgabe werde der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen.
(ve)
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