Externe Cloud-Dienste:
Mitnutzung mitgestalten


[4.10.2017] Für die Mitnutzung externer Cloud-Dienste durch Behörden erarbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Mindeststandard. Behörden aller drei Ebenen können sich an der Erarbeitung beteiligen.

An Mindeststandards zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste arbeitet derzeit das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Wie das BSI mitteilt, soll der Mindeststandard nach Paragraf 8 Abs. 1 BSIG künftig Behörden bei Inanspruchnahme von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch ihre IT-Anwender unterstützen. Die Mindeststandards nach Paragraf 8 Abs. 1 BSIG definieren ein einheitliches IT-Sicherheitsniveau für die Informationstechnik des Bundes, das aus BSI-Sicht nicht unterschritten werden darf. Um alle Beteiligten bei der Entwicklung mit einzubeziehen, haben die Ressorts im Rahmen des Erstellungs- und Veröffentlichungsprozesses jetzt die Gelegenheit, den Entwurf zu kommentieren. Auch seien fachlich fundierte Kommentierungen aus den öffentlichen Sektoren der Länder und Kommunen und aus der IT-Wirtschaft willkommen. Rückmeldungen können bis zum 27. Oktober 2017 per E-Mail an das BSI gesendet werden. (ve)

Mindeststandard des BSI zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste in der Bundesverwaltung (PDF, 266KB) (Deep Link)
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Stichwörter: IT-Infrastruktur, IT-Sicheheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)



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