[15.12.2017] Mit der Anbindung des Formular-Servers an das Servicekonto.NRW hat die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur einen weiteren Schritt unternommen, die im E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalens formulierten Ziele für ihre Mitglieder umzusetzen.
Der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale (kdvz) Rhein-Erft-Rur hat eigenen Angaben zufolge das Erfordernis der Kommunen, ab dem kommenden Jahr eine Möglichkeit zur elektronischen Identifizierung in Verwaltungsverfahren anzubieten frühzeitig realisiert: mit der Anbindung des im Verband eingesetzten Formular-Servers an das Servicekonto.NRW. Die bisherige Lösung, wonach die benötigten Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt jeweils für einzelne Zwecke erworben werden mussten, entfalle somit künftig für die Kunden des Formular-Servers.
Das E-Government-Gesetz NRW verpflichtet Land und Kommunen, ab dem Jahr 2018 allen Bürgern eine Möglichkeit zur sicheren Identifizierung anzubieten. Das Servicekonto.NRW, ein gemeinsamer Dienst von Land und Kommunen, erfüllt alle Anforderungen, die an einen universellen Authentifizierungsdienst gestellt werden. Die Bürger – und perspektivisch auch Unternehmen – benötigen nur ein Benutzerkonto, um sich für alle Online-Dienstleistungen der Verwaltungen auszuweisen; egal, ob sie von Kommunen oder von Ministerien und Behörden des Landes NRW angeboten werden. Bei der Entwicklung wurde zudem Wert darauf gelegt, dass das Servicekonto.NRW künftig auch Zugang zu Verwaltungsdiensten in Deutschland und Europa ermöglicht (eIDAS-Kompatibilität), meldet die kdvz Rhein-Erft-Rur.
Die Gesamtverantwortung liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW, das als Diensteanbieter auftritt. Der eigentliche Betrieb des Servicekonto.NRW ist als Auftragsdatenverarbeitung auf den KDN, den Dachverband kommunaler IT-Dienstleister, übertragen (
wir berichteten).
(sav)
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