Datenschutz:
Wegweisende Entscheidung


[13.2.2019] Facebook darf Daten, welche Nutzer auf anderen Websites und Services wie zum Beispiel WhatsApp hinterlassen, in Zukunft nicht mehr automatisch deren Facebook-Nutzerkonto zuführen. Das hat jetzt das Bundeskartellamt entschieden.

Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb seiner Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dessen Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie zum Beispiel WhatsApp und Instagram sowie den auf Dritt-Websites gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden.
Die Nutzungsbedingungen sowie Art und Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten durch Facebook verstoßen nach Angaben des Bundeskartellamts jedoch gegen europäische Datenschutzvorschriften. Die Behörde hat dem Unternehmen Facebook daher weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.
„Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen“, erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto hängt für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten.“
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterstützt die Entscheidung des Bundeskartellamts. „Das aktuelle Geschäftsmodell von Facebook verstößt in mehreren Punkten gegen die hiesigen datenschutzrechtlichen Vorschriften“, so BfDI Ulrich Kelber. „Gerade die Tatsache, dass Einwilligungen als wesentliche Grundlage für die meisten Datenverarbeitungen nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen, habe ich schon mehrfach kritisiert. Ich freue mich, dass das Kartellamt hier ein klares Zeichen gesetzt hat. Facebook muss nun zeitnah handeln und seine Datenverarbeitung endlich gesetzeskonform umgestalten.“ (bs)

Weitere Informationen zu dem Verfahren (Deep Link)
http://www.bundeskartellamt.de
http://www.bfdi.bund.de

Stichwörter: IT-Sicherheit, Social Media, Datenschutz, Facebook



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich IT-Sicherheit
OpenR@thaus: Serviceportal nicht erreichbar
[2.7.2024] Wegen einer Sicherheitslücke wurde das Serviceportal OpenR@thaus zum zweiten Mal in kurzer Zeit vom Netz genommen. Davon betroffen sind rund 300 Kommunen. Die Wartungsarbeiten dauern derzeit an. Offenbar besteht ein Zusammenhang zu einer Schwachstelle der BundID, die es erlaubt, relativ einfach auf einer eigenen Website ein BundID-Log-in umzusetzen. mehr...
Braunschweig ist eine von rund 300 Kommunen, welche die Portallösung OpenR@thaus vorübergehend abgeschaltet haben.
Märkischer Kreis: Bedrohungslagen nehmen zu
[27.5.2024] Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht, der Märkische Kreis geht jedoch viele richtige Wege, um einem Hacker-Angriff vorzubeugen. Das zeigt ein Bericht, den der IT-Sicherheitsbeauftragte des Märkischen Kreises jetzt im Digitalausschuss im Kreishaus Lüdenscheid vorgestellt hat. 
 mehr...
Der Märkische Kreis geht viele richtige Wege, um einem Hacker-Angriff vorzubeugen.
OZG-Security: Wie sicher ist die Website?
[24.5.2024] Ein Web-Schnelltest, der im vergangenen Jahr im Rahmen einer OZG-Security-Challenge entwickelt wurde, steht jetzt als Open-Source-Software auf Open CoDE veröffentlicht – getreu dem Motto „Public Money – Public Code“. Geprüft werden sechs ausgewählte IT-Sicherheitsmaßnahmen der eingegebenen URLs. mehr...
Ein Schnelltest gibt Aufschlus über das IT-Sicherheits-Niveau einer Website. Der Test ist nun auf OpenCoDE verfügbar.
Brandenburg: Tätigkeitsbericht zum Datenschutz
[10.5.2024] Der Tätigkeitsbericht der brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht liegt vor. Zu den Schwerpunktthemen gehören unter anderem Künstliche Intelligenz, die datenschutzrechtliche Bewertung von Facebook-Fanpages sowie die Aufarbeitung des Cyber-Angriffs auf die Stadt Potsdam im Dezember 2022. mehr...
„Wer Künstliche Intelligenz einsetzt, muss die Risiken der Datenverarbeitung einschätzen können“, betont Brandenburgs LDA Dagmar Hartge.
Hessen: Fünf Jahre Cyber Competence Center
[2.5.2024] Anlässlich des fünfjährigen Bestehens stattete Hessens Innenminister dem Cyber Competence Center einen Besuch ab. Dabei verwies er auf die bestehende Bedrohungslage, aber auch die umfassenden Angebote, mit denen das Land Hessen die Kommunen bei der Stärkung ihrer Cyber-Resilienz unterstützt. mehr...
Hessens Innenminister Roman Poseck forderte Kommunen auf, das Thema Cyber-Sicherheit ernst zu nehmen und bestehende Angebote zu nutzen.
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich IT-Sicherheit:
procilon GmbH
04425 Taucha bei Leipzig
procilon GmbH
NCP engineering GmbH
90449 Nürnberg
NCP engineering GmbH
ITEBO GmbH
49074 Osnabrück
ITEBO GmbH
Aktuelle Meldungen