[19.9.2019] Thüringen wird das zentrale E-Rechnungsportal des Bundes nutzen und damit Kosten sparen. Die Kommunen des Freistaats sind ebenfalls berechtigt, auf die Plattform zurückzugreifen.
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat jetzt die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesinnen- und dem Bundesfinanzministerium zur Nutzung des E-Rechnungsportals unterzeichnet. Wie das Thüringer Finanzministerium mitteilt, wird damit im Freistaat die Einreichung der elektronischen Rechnungen an die Landesbehörden über die Onlinezugangsgesetz-Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) sichergestellt.
Die Thüringer Kommunen seien ebenfalls berechtigt, diese Plattform zu nutzen. Die Kosten dafür trage das Land, da die Verpflichtung elektronische Rechnungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte entgegenzunehmen, aus dem Landesrecht stamme. Die entstehenden Kosten sind abhängig von der Zahl der eingehenden Rechnungen, teilt das Finanzministerium mit. Sie seien aber deutlich geringer als beim eigenen Betrieb einer Plattform.
Ministerin Taubert sagt: „Mit der Vereinbarung stützen wir uns auf einen zuverlässigen und modernen IT-Service des Bundes. Gleichzeitig erhoffen wir uns durch die gemeinsame Nutzung hohe Effizienzgewinne und nicht zuletzt deutliche Spareffekte. Denn das Betreiben einer eigenen Rechnungseingangsplattform würde Kosten in Höhe von bis zu 1,125 Millionen Euro jährlich verursachen. Hierin zeigt sich, dass Kooperationen eine sinnvolle Strategie für den Freistaat Thüringen beim E-Government sind.“
Technisch betrieben werde die OZG–Rechnungsplattform von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministeriums.
(ba)
https://finanzen.thueringen.deWeitere Informationen zur E-Rechnung in Thüringen (Deep Link)
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