BfDI:
Erstes Konsultationsverfahren


[17.2.2020] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) führt sein erstes Konsultationsverfahren durch. Gefragt sind Fachleute etwa aus der Zivilgesellschaft oder der Wissenschaft.

Seine erste öffentliche Konsultation hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gestartet. Bis zum 9. März 2020 können Organisationen etwa aus der Zivilgesellschaft oder der Wissenschaft sowie weitere Fachleute per E-Mail daran teilnehmen, heißt es auf der Website des BfDI. Thematisiert wird die Anonymisierung personenbezogener Daten unter der Datenschutz-Grundverordnung. Der BfDI will Bewertungen darüber sammeln, ob und wann das Anonymisieren von Daten eine Verarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts darstellt und welche Rechtsgrundlage dafür benötigt wird. Im Fokus steht hier die Anonymisierung von Daten im Bereich der Telekommunikation. Der BfDI veröffentliche hierzu ein Papier, welches mit den Stellungnahmen ergänzt werden soll. Das Ergebnis werde den Verantwortlichen, insbesondere aus dem Telekommunikationssektor, eine Orientierung zum rechtssicheren und datenschutzfreundlichen Umgang mit der Anonymisierung von Daten geben, kündigt der BfDI an.
„Das Konsultationsverfahren ist ein weiterer Schritt zu noch mehr Transparenz in meiner Behörde“, sagt Ulrich Kelber. „Der Datenschutz lebt von einer breiten gesellschaftlichen Diskussion. Daher werde ich zukünftig vermehrt auf dieses Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung zurückgreifen. Wir wollen alle Stimmen hören, um gemeinsam konstruktive Vorschläge zu erarbeiten. Ich fordere die Expertinnen und Experten auf, diese Möglichkeit intensiv zu nutzen.” (ba)

Weitere Informationen zum Konsultationsverfahren des BfDI (Deep Link)
konsultation@bfdi.bund.de

Stichwörter: IT-Sicherheit, Datenschutz, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)



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