[18.2.2020] Zum Umsetzungsstand von i-Kfz 3 hat sich Vitako auf eine Anfrage des SPIEGEL geäußert. Ein Grund für Verzögerungen läge in den Anforderungen an die IT-Sicherheit.
Auf eine Anfrage des SPIEGEL zum aktuellen Umsetzungsstand von i-kfz hat sich die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako geäußert, nachdem sie sich zuvor mit dem Deutschen Städtetag abgestimmt hatte, dem ebenfalls eine Anfrage des Nachrichtenmagazins vorlag. Vitako begrüßt laut eigenen Angaben, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Stufe 3 der online-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) zum 1. Oktober 2019 vom Bundesverkehrsministerium geschaffen wurden. Erste Fahrzeughalter hätten ihre Fahrzeuge auf diesem Wege bereits neu angemeldet. Bei der technischen Umsetzung komme es allerdings zum Teil zu Verzögerungen: Kurzfristig überarbeitete Mindestsicherheitsanforderungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sorgten in vielen Kfz-Zulassungsstellen weiterhin für erhöhten technischen Anpassungsbedarf. Die Vorgaben in Bezug auf die heutigen Herausforderungen in der IT-Sicherheit sind nach Angaben von Vitako nicht trivial, so müssen die Mindestsicherheitsstandards etwa durch Audits und Penetrationstests begleitet werden – das gäben die Kapazitäten der IT-Sicherheitsdienstleister kurzfristig vielfach nicht her.
(ba)
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