StGB NRW:
Stellungnahme zu Bundesgesetzen


[10.2.2021] Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen informiert über eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zu zwei geplanten Änderungen am Bundes-EGovG und Datennutzungsgesetz.

Die kommunalen Spitzenverbände haben zu zwei Gesetzesentwürfen, die den kommunalen Umgang mit offenen Daten regeln sollen, eine Stellungnahme abgegeben. Darüber informiert jetzt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW). Konkret gehe es um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes sowie die Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors.
Grundsätzlich werde die Zielsetzung des Open-Data-Gesetzentwurfs – eine Verbesserung der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit offener Daten – auch auf Bundesebene von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt. Offene Daten könnten zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des öffentlichen Handelns führen und bieten gleichzeitig ein großes Potenzial für neue, digitale Anwendungen für Bürger, so der StGB NRW. Daher verfolgen viele Kommunen bereits seit mehreren Jahren eine klare Open-Data-Strategie. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise können Kommunen ihre offenen Verwaltungsdaten ohne zusätzliche Kosten und unabhängig von IT-Dienstleistern auf dem zentralen Portal des Landes für Open Data veröffentlichen, sofern diese Daten online frei zugänglich sind.
Die Bundesverbände kritisieren unter anderem den geplanten Umsetzungszeitraum für die neuen Regelungen. Eine Datenbereitstellung innerhalb von zwölf Monaten sei insbesondere vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgaben aufgrund der Corona-Pandemie und der OZG Umsetzung zu gering. Zudem betonen die Bundesverbände, dass eine grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen zur kostenlosen Weitergabe vom hochwertigen Datensätzen nicht mit dem Selbstverwaltungsrecht aus Artikel 28 Absatz 2 GG vereinbar erscheine. Ähnliche Vorschläge wurden in der Vergangenheit auch von den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. (sib)

https://www.kommunen.nrw

Stichwörter: Politik, StGB NRW, Nordrhein-Westfalen, Open Data, Bundes-EGovG, Datennutzungsgesetz



Druckversion    PDF     Link mailen


 Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
Vitako: Kommunale IT besser schützen
[18.6.2024] Cyber-Attacken legen zunehmend kommunale Verwaltungs-IT lahm. Dabei entstehen enorme Schäden für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft. Vitako fordert nun den Ausbau des BSI zur interföderalen IT-Sicherheits-Zentralstelle und die Einordnung kommunaler IT als KRITIS. mehr...
Gesetzgebung: OZG 2.0 kann in Kraft treten
[17.6.2024] Nachdem das vom Bundestag verabschiedete OZG-Änderungsgesetz im Bundesrat gescheitert war, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Der Einigungsvorschlag des Gremiums wurde nun von beiden Kammern gebilligt. mehr...
Bayern: Kommission für Digitalisierung
[12.6.2024] Für neuen Schub bei der Digitalisierung soll die Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0 sorgen. Kommunen und Freistaat wollen gemeinsam einheitliche Strukturen und Standards schaffen. Wie Digitalisierung gelingt, zeigt der Kreis Fürstenfeldbruck. mehr...
Rheinland-Pfalz: Zusammenarbeit wird gefördert
[7.6.2024] Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt seine Kommunen beim Auf- und Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit. Entsprechende Förderanträge können ab sofort gestellt werden. mehr...
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen beim Ausbau von Kooperationen.
Kreis Lüchow-Dannenberg: CDO aus Leidenschaft Interview
[4.6.2024] Als Leiterin der Stabsstelle für Digitalisierung im Landkreis Lüchow-Dannenberg führt ­Sabrina Donner mit großem Elan digitale Innovationen ein. Im Interview erklärt sie, was sie am IT-Bereich begeistert und welche Eigenschaften ein CDO mitbringen sollte. mehr...
Sabrina Donner
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
IT-Guide Plusd.velop AG
48712 Gescher
d.velop AG
JCC Software GmbH
48149 Münster
JCC Software GmbH
Kommunix GmbH
59425 Unna
Kommunix GmbH
S-Management Services GmbH
70565 Stuttgart
S-Management Services GmbH
KID Magdeburg GmbH
39104 Magdeburg
KID Magdeburg GmbH
Aktuelle Meldungen