[15.2.2021] In Hamburg können Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzmitteilungen jetzt auch digital vornehmen. Damit soll der Aufwand auf Unternehmens- und auf Verwaltungsseite erheblich sinken. Der neue Service ist eine OZG-Leistung.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, anhand von Mutterschutzmitteilungen über Schwangerschaften von Mitarbeiterinnen zu informieren. So kann das Amt für Arbeitsschutz prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Frauen und ihrer ungeborenen Kinder in den Betrieben eingehalten werden. In Hamburg ist diese Meldung nun per Online-Service möglich. Das teilt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mit
Jährlich rund 2.000 Mutterschutzmitteilungen gehen in der Hamburger Verwaltung ein – im Durchschnitt knapp 50 Meldungen pro Arbeitstag. Gleichzeitig verursache das bisherige Meldeverfahren bei allen Beteiligten einen hohen manuellen Aufwand. Mit dem neuen digitalen Verfahren, das Hamburger Unternehmen jetzt zur Verfügung steht, können Arbeitgeber mit Servicekonto für Unternehmen ihre Mutterschutzmitteilung digital übermitteln und die Bestätigung im elektronischen Postfach abrufen. Überdies sei die Einrichtung einer Schnittstelle geplant, über die Betriebe ihre Mitteilungen direkt aus dem eigenen System heraus versenden können. Auch die Datenqualität soll sich durch Hilfestellungen im Online-Formular verbessern. Für Unternehmen, die diesen Weg nicht nutzen können oder wollen, bleibe der herkömmliche Zugang erhalten. Die digitale Mutterschutzmeldung ist eine Leistung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) aus dem Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung, welches federführend von BMWi und dem Land Hamburg umgesetzt wird.
(sib)
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