[1.10.2004] Erstmals hatten Schweizer Wähler die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe bei einer Wahl auf Bundesebene. Bei der Volksabstimmung am 26. September 2004 gaben insgesamt 21,8 Prozent der Wähler in den Genfer Gemeinden Anières, Cologny, Carouge und Meyrin ihre Stimme per Internet ab. Der Pilotversuch verlief ohne Probleme.
Premiere am letzten September-Wochenende: Zum ersten Mal ist die elektronische Stimmabgabe im Rahmen einer eidgenössischen Volksabstimmung zum Einsatz gelangt. Die Stimmberechtigen der Genfer Gemeinden Anières, Cologny, Carouge und Meyrin konnten ihre Stimme wahlweise konventionell (Urne oder per Post) oder elektronisch abgeben. Bei einer Wahlbeteiligung von 56,4 Prozent wurden 2723 Stimmen oder 21,8 Prozent aller Stimmen in den vier Pilotgemeinden per Internet abgegeben. 72,5 Prozent der Stimmen gingen per Post, 5,7 Prozent an der Urne ein. Das elektronische Abstimmungssystem, das vom Kanton Genf in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei entwickelt worden ist, funktionierte während der gesamten dreiwöchigen Pilotdauer einwandfrei. Dies teilte die Schweizer Bundeskanzlei mit. Der Schweizer Bundesrat knüpfte die Bewilligung von Pilotversuchen mit Bundesvorlagen an die Bedingung, dass die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen gewährleistet sowie Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Im Rahmen des jetzigen Urnengangs sei der Beweis dafür erbracht worden, dass sich diese Auflagen auch bei eidgenössischen Abstimmungen einhalten ließen.
(al)
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