Kempten:
Digitaler Bauantrag


[3.11.2022] Den digitalen Bauantrag hat die Stadt Kempten (Allgäu) als eine der ersten kreisfreien Städte in Bayern eingeführt. Sie setzt dabei den vom bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium entwickelten Antrag ein.

Als eine der ersten kreisfreien Städte in Bayern bietet die Stadt Kempten (Allgäu) ihren Bürgerinnen und Bürgern seit dem 1. November 2022 die Möglichkeit, Bauanträge und weitere Verfahren des Bauamts vollständig online einzureichen. Wie die Kommune mitteilt, wird das wachsende Portfolio der Online-Dienstleistungen damit um einen wichtigen und stark nachgefragten Service erweitert. Oberbürgermeister Thomas Kiechle sagt: „Durch das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauordnungsamt und im Fachbereich E-Government kann die Stadt Kempten den Bürgerinnen und Bürgern das digitale Baugenehmigungsverfahren anbieten.“
Als eine weitere Untere Bauaufsichtsbehörde führt Kempten laut eigenen Angaben den vom bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium entwickelten digitalen Bauantrag (wir berichteten) ein. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter sagt: „Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt werden. Die Planer sparen sich das mehrfache Ausdrucken der Pläne, und den Behörden wird die Arbeit erleichtert. An den bisher teilnehmenden Ämtern in Bayern ist das Verfahren schon sehr gut angelaufen. Ich freue mich, dass nun auch die Stadt Kempten dazukommt.“
Bereits im Jahr 2018 wurden in Kempten nach Angaben der Stadt die ersten Überlegungen zur Einführungen der digitalen Baugenehmigungen angestellt und zusammen mit der Abteilung E-Government konzeptioniert und vorangetrieben. Ab Dezember 2022 werde das Kemptener Bauordnungsamt entsprechende Schulungen für interessierte Entwurfsverfasser anbieten. Eine analoge Antragstellung bleibe weiterhin möglich. (ba)

https://www.kempten.de/digital

Stichwörter: Fachverfahren, Kempten, Bauantrag, Bauwesen



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Fachverfahren
Markt Cadolzburg: Software für Kitaplatzvergabe
[4.7.2024] Der Markt Cadolzburg nutzt als erste Kommune in Bayern die Lösung NOLIS | Kita-Platz und hat damit die Vergabe von Betreuungsplätzen vollständig digitalisiert. mehr...
Baden-Württemberg: Vier Kommunen erproben Online-Wohnsitzanmeldung
[2.7.2024] In vier Pilotkommunen in Baden-Württemberg ist es nun möglich, sich nach einem Umzug mit einem einfachen Online-Verfahren umzumelden – ganz ohne Amtsbesuch. Weitere Kommunen sollen folgen. Entwickelt wurde der Dienst von der Freien und Hansestadt Hamburg im Zuge der OZG-Umsetzung. mehr...
Der von Hamburg entwickelte Online-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung macht Papierformulare und Behördengänge nach einem Umzug überflüssig – auch in Baden-Württemberg.
Bayern: Das Ende der Papierknöllchen Bericht
[2.7.2024] Das klassische Papierknöllchen hat bei der Bayerischen Polizei ausgedient. Seit zwei Jahren verteilt sie stattdessen Bürgerbenachrichtigungen mit QR-Code. Die Betroffenen können ihre Verwarnung darüber online einsehen und das Bußgeld bezahlen. Für den nötigen Datenschutz sorgt ein Confidential-Computing-Ansatz. mehr...
Statt Papierknöllchen stellt die Polizei in Bayern Bußgeldbescheide per App aus.
Kreis Bergstraße: Taxi- und Mietwagengenehmigung online
[28.6.2024] Im Kreis Bergstraße ist die Taxi- und Mietwagengenehmigung ab sofort über einen Online-Service möglich. mehr...
Hamburg: Digitale Wohnsitzanmeldung – auch für Familien
[26.6.2024] Der von Hamburg entwickelte Online-Dienst zur digitalen Wohnsitzummeldung nach Umzug hat eine weitere Ausbaustufe erreicht und öffnet sich für die Nutzergruppe der Familien. Gleichzeitig kommt der Roll-out des EfA-Dienstes voran. mehr...
Nach einem Umzug können nun auch Familien ihren neuen Wohnsitz online anmelden – ohne Amtsbesuch. Das Verfahren ist komplett digitalisiert.
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Fachverfahren:
GovConnect GmbH
30163 Hannover
GovConnect GmbH
Telecomputer GmbH
10829 Berlin
Telecomputer GmbH
KID Magdeburg GmbH
39104 Magdeburg
KID Magdeburg GmbH
PROSOZ Herten GmbH
45699 Herten
PROSOZ Herten GmbH
Aktuelle Meldungen