[11.9.2023] Die im Identifikationsnummerngesetz beschlossenen Neuregelungen sollen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von Online-Diensten erleichtern und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Für viele Verwaltungsleistungen müssen Daten jetzt nur noch einmal angegeben werden.
Ende August traten mit dem neuen Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) weitere Regelungen zur digitalen Verwaltung und zur Modernisierung der Register in Kraft. Künftig müssen Bürgerinnen und Bürger Nachweise und Daten bei Behörden für Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wie etwa Fahrzeugzulassung, Bürgergeld oder Leistungen der Rentenversicherung nur noch einmal vorlegen. Das berichtet das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Ob der erstmals erbrachte Nachweis bei einem Register des Bundes, eines Landes oder einer Kommune hinterlegt wurde, soll unerheblich sein. Ob allerdings die Verwaltung auf Informationen, die in anderen Registern verfügbar sind, zugreifen darf, können die Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung einer OZG-Verwaltungsleistung in jedem Einzelfall selbst entscheiden.
Die persönliche Identifikationsnummer spielt eine wichtige Rolle: sie erlaubt es, den Datenbestand der Register zu bereinigen, aktuell zu halten und so die Datenqualität zu erhalten. Zudem ermöglicht die ID-Nummer einen registerbasierten Zensus und macht damit kostenintensive Haushaltsbefragungen überflüssig. Dadurch soll Bürokratie abgebaut und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.
Für die Nutzung der ID-Nummer wurden zum Schutz der persönlichen Daten besondere Sicherungsmaßnahmen eingeführt. So soll Transparenz beispielsweise durch das Datenschutzcockpit hergestellt werden, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, online nachzuverfolgen, welche öffentliche Stelle ihre ID-Nummer für welche Verwaltungsleistungen übermittelt hat.
(sib)
Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) (Deep Link)
FAQ zur Registermodernisierung (Deep Link)
https://bmi.bund.de
Stichwörter:
Digitale Identität,
Registermodernisierung,
Once-Only-Prinzip