[4.6.2024] Das WLAN-Förderprogramm für hessische Kommunen, das 2018 unter dem Namen „Digitale Dorflinde“ startete, ist ein Erfolg: Jetzt wurde der 3.000 WLAN-Hotspot in Betrieb genommen. Auf diese Weise sollen Bürgerinnen und Bürger kostenfreien Internet-Zugang erhalten.
Seit 2018 läuft das Förderprogramm „Digitale Dorflinde“ der hessischen Landesregierung, um Städte und Gemeinden bei der Einrichtung kommunaler WLAN-Infrastrukturen zu unterstützen (
wir berichteten). Nun wurde die Marke von 3.000 aktiv geschalteten Dorflinden erreicht, wie das Digitalministerium des Landes berichtet. In der südhessischen 19.000-Einwohner-Stadt Heusenstamm gingen vier WLAN-Hotspots in Betrieb. Bei der Einweihung dieser Dorflinde waren Hessens Digitalstaatssekretär Stefan Sauer und Heusenstamms Bürgermeister Steffen Ball zugegen.
„Die 3.000 Digitale Dorflinde ist ein echter Meilenstein für die digitale Infrastruktur in Hessen. Der Ausbau von öffentlichen WLAN-Infrastrukturen ist eine wichtige Säule unserer Gigabitstrategie für Hessen. Das große Interesse der Kommunen zeigt, dass wir mit unserem Förderprogramm genau die Bedürfnisse der Menschen in Hessen erkannt haben und die richtige Unterstützung bieten. Mittlerweile wurden die Hotspots mehr als 30 Millionen Mal genutzt. Gerade in ländliche Regionen und für den Tourismus sind die Dorflinden eine Bereicherung“, sagte Sauer.
Hoher Sicherheitsstandard
Aufgrund der anhaltenden positiven Resonanz und der hohen Nachfrage wurde das Programm seit seiner Erstauflage mehrfach verlängert, die Förderkonditionen wurden zuletzt im November 2022 verbessert (
wir berichteten). Pro Kommune sind bis zu 40 Hotspots mit je 1.500 Euro förderfähig. Aufgrund verschiedener Filter bieten die Dorflinden-Hotspots einen hohen Sicherheitsstandard. Erkennbar sind die WLAN-Hotspots des hessischen Digitalministeriums an der SSID-Kennung „Hessen-WLAN“ sowie an der Hessenmarke bei der Anmeldung. Die Sichtbarkeit der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Zugriff auf Dateien untereinander seien nicht möglich. Hierdurch werde die Privatsphäre sowie die Teilnehmer vor unerwünschten Zugriffen geschützt. Ein Jugendschutzfilter und ein Content-Filter schützen vor rechtlich oder moralisch bedenklichen oder jugendgefährdenden Inhalten und sperren potenziell gefährliche Websites.
(sib)
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