Vitako:
Im Wettbewerb entscheidet Leistungsfähigkeit


[25.1.2007] Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, wendet sich scharf gegen Vorwürfe privater IT-Unternehmen, öffentliche IT-Dienstleister verzerrten den Wettbewerb. In einer Pressemitteilung heißt es unter anderem, einige private Unternehmen seien offenbar nicht in der Lage, im Wettbewerb zu bestehen.

In einer aktuellen Pressemitteilung nimmt Vitako, die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, Stellung zu dem Vorwurf privater IT-Unternehmen, öffentliche IT-Dienstleister verzerrten den Wettbewerb. Hier heißt es unter anderem, kommunale und private Unternehmen arbeiteten seit Jahrzehnten zusammen - zum Teil in Form von Kooperationen, zum Teil in Form von Wettbewerbsverhältnissen. Dabei habe sich gezeigt: Die Unterscheidung zwischen "privat" und "nicht privat" sei am Markt nicht ausschlaggebend. Entscheidend sei die Leistungsfähigkeit. Weiter heißt es, offenbar seien einige private Unternehmen nicht in der Lage, in diesem Wettbewerb zu bestehen. Diese versuchten, unliebsame Wettbewerbsteilnehmer aufgrund der Tatsache zu diffamieren, dass sie öffentliche Gesellschafter haben. Bei den Vitako-Mitgliedern gebe es seit Jahren viele Initiativen, um in Kooperationen untereinander und mit privaten Unternehmen nach neuen und leistungsfähigeren Lösungen zu suchen. Für die kommunalen Einrichtungen stünden dabei jeweils die Bedürfnisse der Verwaltungen im Vordergrund und nicht das Streben nach maximalen Gewinnen. Matthias Kammer, Vorsitzender von Vitako, äußert sich auch in einem Interview mit Kommune21 zum Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Er sagt zum Thema In-House-Geschäfte: "EU-Vergaberecht und bundesdeutscher Föderalismus ergeben noch kein homogenes Gesamtbild." Urteile wie das des OLG Celle genügten nicht den Belangen der öffentlichen Verwaltung und trügen nicht zu einer effizienten Verwendung öffentlicher Mittel bei. Gleichzeitig bot Kammer der Politik die Unterstützung von Vitako für die Weiterentwicklung des Vergaberechts unter Berücksichtigung des Föderalismus an. Das Oberlandesgericht Celle hatte dem Landkreis Göttingen in einem konkreten Fall untersagt, eine Software-Lösung über seinen kommunalen IT-Dienstleister, die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Südniedersachsen (KDS), zu beschaffen. Nach Einschätzung der Richter handelte es sich nicht um ein vergaberechtsfreies In-House-Geschäft, sondern um einen, dem Vergaberecht unterliegenden öffentlichen Lieferauftrag. Das Interview mit Matthias Kammer erscheint am 31. Januar in der Februar-Ausgabe von Kommune21. (hi)

http://www.vitako.de

Stichwörter: Vitako, Databund, Vergaberecht. In-House-Geschäfte, OLG Celle



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge
OZG 2.0: Neue DNA verankern Bericht
[4.7.2024] Um ein Erfolg zu werden, muss das OZG 2.0 die Ende-zu-Ende-Digitalisierung als neue DNA verinnerlichen. Mit der Einigung zwischen Bund und Ländern ist die Basis dafür geschaffen. mehr...
Das OZG 2.0 muss eine neue Genetik vorweisen.
OWL-IT: BundesMessenger kommt
[4.7.2024] Beim Zweckverband Ostwestfalen-Lippe-IT (OWL-IT) wird der BundesMessenger eingeführt. Im ersten Schritt installiert die OWL-IT das Back End. Interesse haben aktuell 15 Kommunen bekundet. mehr...
BundesMessenger wird im Verbandsgebiet der OWL-IT eingeführt.
Ilmenau: Smarte Lösungen für Licht, Luft und Ruhe
[4.7.2024] Die Stadt Ilmenau setzt gemeinsam mit dem Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme Smart-City-Projekte in verschiedensten Anwendungsfeldern um. Dabei stehen Projekte im Fokus, die Bürgerinnen und Bürgern konkret nutzen und die Verwaltung entlasten. mehr...
Kommunale Problemstellungen smart lösen will die Stadt Ilmenau in Zusammenarbeit mit dem IMMS. Hier die Montage eines Feinstaub-Sensors.
Augsburg: Mitmach-Plattform gestartet
[4.7.2024] Eine neue Plattform für E-Partizipation hat die Stadt Augsburg freigeschaltet. Interessierte finden hier zunächst eine erste Übersicht verschiedener städtischer Projekte, ab Herbst soll auch eine digitale Beteiligung möglich sein. mehr...
Markt Cadolzburg: Software für Kitaplatz-Vergabe
[4.7.2024] Der Markt Cadolzburg nutzt als erste Kommune in Bayern die Lösung NOLIS | Kita-Platz und hat damit die Vergabe von Betreuungsplätzen vollständig digitalisiert. mehr...
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
regisafe GmbH
71332 Waiblingen
regisafe GmbH
GELAS GmbH
71332 Waiblingen
GELAS GmbH
ISGUS GmbH
78054 Villingen-Schwenningen
ISGUS GmbH
Aktuelle Meldungen