A2LL-Pannen:
T-Systems muss nicht zahlen


[24.4.2007] Keinen Schadenersatz für die zahlreichen Pannen bei der Einführung und Nutzung der A2LL-Software für die Berechnung von ALG-II muss das Unternehmen T-Systems zahlen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linkspartei hervor.

Die Schadenshöhe aufgrund der Unzulänglichkeiten der Arbeitslosengeld-II-Software A2LL wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht konkret beziffert. Die BA habe gegenüber dem Software-Anbieter T-Systems wegen der Mängel Schadenersatzansprüche in Höhe von 28 Millionen Euro geltend gemacht. Das hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geantwortet. Damit sei der vertraglich auf 5 Millionen Euro begrenzte Schadensersatzanspruch bereits voll ausgeschöpft gewesen. "Vor diesem Hintergrund hat die BA davon abgesehen, weitere Berechnungen zur Bezifferung der Schadenshöhe durchzuführen", fügt die Regierung hinzu. Weiter heißt es, T-Systems habe im Rahmen einer Änderungsvereinbarung der BA einen Nachlass auf den ursprünglichen Festpreis in Höhe von 5 Millionen Euro gewährt. Dieser werde "vollumfänglich auf die vertragliche Haftungshöchstsumme angerechnet". Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnete die Regierung die Einschätzung des schleswig-holsteinischen Landkreistags, wonach der jährliche Schaden wegen der Software-Mängel in den Arbeitsverwaltungen bei rund 230 Millionen Euro liegt. (hi)

http://www.bundestag.de

Stichwörter: A2LL, T-Systems, ARGE, ALG-II, Hartz IV, Landkreistag Schleswig-Holstein



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