Schweinfurt:
Rechtmäßiger Auftrag an Lämmerzahl


[19.6.2007] Das Oberlandesgericht München hat die rechtmäßige Auftragsvergabe der Stadt Schweinfurt an das Dortmunder Software-Haus Lämmerzahl bestätigt. Die Stadtverwaltung bearbeitet künftig alle Aufgaben des Sozialbereichs mit der Software LÄMMkom.

Die Entscheidung der Stadt Schweinfurt für den Einsatz der Software LÄMMkom im Sozialwesen nach einer europaweiten Ausschreibung war rechtmäßig. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. In der mündlichen Verhandlung am 11. Mai 2007 wies der Vergabesenat die Beschwerde eines Wettbewerbers gegen die Zuschlagserteilung an die Firma Lämmerzahl zurück (AZ Verg 04/07 und 21 VK-3194-07/07 VK Nordbayern). Laut einer Pressemitteilung des Herstellers bearbeitet die Stadt Schweinfurt mit LÄMMkom zukünftig alle Aufgaben des Sozialbereichs inklusive der Leistungsberechnung und dem für die Optionskommunen wichtigen Fall-Management im Arbeitslosengeld II. Als einer der ersten Schritte stehe nun die automatisierte Datenübernahme aus dem Altverfahren PROSOZ/S nach LÄMMkom auf dem Projektplan. (al)

http://www.schweinfurt.de
http://www.laemmerzahl.de

Stichwörter: Schweinfurt, Sozialwesen, Lämmerzahl



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