[4.2.2009] Über das Kommunale Kernmelderegister (KKM) können Melderegisterauskünfte in Sachsen online bearbeitet werden. Ab sofort haben auch Privatpersonen die Möglichkeit, den Dienst zu nutzen.
In Sachsen ist das Kommunale Kernmelderegister (KKM) für private Nutzer online gegangen. Polizeidienststellen, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Ausländerbehörden können den Dienst bereits seit Anfang 2009 nutzen. Dies meldet das Sächsische Innenministerium. Privatpersonen müssen als Voraussetzung für die Erteilung einer Einfachen Melderegisterauskunft neben dem Vor- und Familiennamen noch mindestens zwei weitere Merkmale der gesuchten Person kennen, beispielsweise das Geburtsdatum und die bisherige Anschrift. Diese Einschränkungen sollen unter anderem verhindern, dass sich kommerzielle Adresshändler rechtswidrig Datenbestände aufbauen. Bürger können zudem gegen die Bekanntgabe ihrer Meldedaten per Online-Auskunft Widerspruch einlegen. Auskunftsersuchen werden dann nicht über das KKM, sondern wie bisher von der zuständigen Meldebehörde manuell bearbeitet.
(bs)
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