[3.3.2010] Ein Rechtsgutachten zu Google Street View hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung in Auftrag gegeben. Gemäß der jetzt vorgestellten Ergebnisse ist der Internet-Dienst nur unter gewissen Einschränkungen zulässig.
Das von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zum Internet-Dienst Google Street View (wir berichteten) liegt jetzt vor. Die Professoren vom Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft kommen zu dem Ergebnis, dass Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig ist. Wie das rheinland-pfälzische Justizministerium mitteilt, gehen diese Einschränkungen teilweise über die dem Internet-Dienst von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erteilten Auflagen hinaus. So reiche die Verpixelung von Personen und sonstigen im Straßenbild abgebildeten Objekte mit Personenbezug nicht aus. Die Gutachter fordern eine Anonymisierung. Diese liege nicht vor, wenn weiterhin ein unbearbeiteter Rohdatensatz existiert. Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen, damit diese prüfen, inwieweit Google auf Grundlage des Gutachtens zusätzliche Auflagen erteilt werden müssen. Zudem werden das Justiz- und das Innenministerium des Landes die im Rechtsgutachten unterbreiteten Vorschläge zur Änderung einzelner bundesrechtlicher Vorschriften prüfen. An möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen schlagen die Gutachter insbesondere Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor.
(rt)
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