Vitako:
Stellungnahme zum Vergaberecht


[19.4.2011] Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat auf das EU-Grünbuch „Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ mit einer Stellungnahme reagiert.

Der Austausch von Leistungen zwischen öffentlichen Verwaltungen sollte nicht mehr als öffentlicher Auftrag gewertet werden, wenn kein reines Privatunternehmen beteiligt ist und keine wesentlichen Leistungen an Private abgegeben werden. Mit dieser Forderung hat die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, auf das EU-Grünbuch „Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ reagiert. Mit dem Grünbuch ist nach Angaben von Vitako ein Konsultationsverfahren verbunden, das sich um die Frage dreht, wie das europäische Vergaberecht weiterzuentwickeln ist und unter welchen Bedingungen eine öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit vergabefrei erfolgen kann. Vitako begrüßt diese Initiative ausdrücklich und hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht. Bislang hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwei Wege für zulässig erklärt, bei denen Verwaltungen vergabefrei zusammenarbeiten können. Zum einen im Fall von so genannten In-House-Geschäften zwischen Unternehmen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind, zum anderen, wenn Verwaltungen eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen und in enger Kooperation zusammenarbeiten. Jedoch hat der EuGH bislang nicht spezifiziert, wann eine öffentliche Aufgabe vorliegt und wie die geforderte Kooperation sich von reinen Beschaffungsvorgängen unterscheiden soll. Aus Sicht von Vitako sollte dies im Zuge des Grünbuch-Verfahrens rechtssicher geregelt werden – am besten in Form einer EU-Richtlinie. (rt)

Die Vitako-Stellungnahme zum Download (Deep Link)
http://www.vitako.de

Stichwörter: Vitako, Vergaberecht, Europäischer Gerichtshof (EuGH), Auftragswesen, In-House-Geschäfte



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