[13.3.2015] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will ein breites Angebot öffentlicher WLAN-Hotspots ermöglichen. Ein Referentenentwurf soll deshalb mehr Rechtsklarheit für Betreiber schaffen.
In Zukunft sollen mehr öffentliche WLAN-Hotspots in Deutschland eingerichtet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will dafür die Voraussetzungen schaffen und hat laut eigenen Angaben einen entsprechenden Gesetzentwurf an Länder und Verbände versandt. „Deutschland fährt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich derzeit noch mit angezogener Handbremse“, sagt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das ändern und ein breites Angebot an kostenlosem WLAN ermöglichen. In Deutschland sollen Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig rechtssicher kostenloses WLAN anbieten können. Sie sollen nicht länger Gefahr laufen, für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu müssen. Das wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastrukturen erleichtern.“ Der Referentenentwurf soll Klarheit darüber schaffen, wie WLAN-Betreiber ausschließen können, dass sie für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Dazu muss ein geschäftsmäßiger Anbieter seinen Router zum einen verschlüsseln. Zum anderen muss sich der Betreiber vom Nutzer zusichern lassen, dass dieser keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss begehen wird. Der Gesetzentwurf stärkt auch die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Dabei gehe es um Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass sie dann nicht vom Haftungsprivileg im Telemediengesetz erfasst werden, wenn ihr Geschäftsmodell überwiegend in der Verletzung von Urheberrechten besteht. Diese Präzisierung soll verhindern, dass so genannte Hostprovider sich darauf berufen können, für auf ihrer Seite verübte Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich zu sein. Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Ländern und Verbänden muss der Entwurf gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert werden. Anschließend soll er im Kabinett beschlossen werden.
(ve)
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (PDF, 290 KB) (Deep Link)
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