[27.10.2015] Das Wirtschaftsministerium in Thüringen verbessert die Konditionen für die Breitband-Förderung im Land und beschleunigt so den Ausbau des schnellen Internets. Förderfähig sind dieses Mal nicht nur die Kommunen.
In Thüringen sind künftig neben Kommunen auch Telekommunikationsunternehmen und Anbieter öffentlicher WLAN-Netze förderfähig. Ausschlaggebend dafür ist das neue Förderprogramm Breitband, das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Wie die thüringische Landesregierung mitteilt, legt sie auch ein besonderes Augenmerk auf die Versorgung mit Glasfaserleitungen. „Mit den neuen Fördermöglichkeiten wollen wir den Ausbau des schnellen Internets in Thüringen weiter beschleunigen“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Etappenziel sei, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, Bandbreiten von mindestens 30 Megabit pro Sekunde. Dabei stehe der Netzausbau vor der Netzoptimierung, was sich im Einsatz zukunftsweisender Übertragungstechnologien zeige sowie in der Lösung des Problems der letzten Kabelmeter zu den Hausanschlüssen. Der Minister ergänzt: „Eine zukunftsweisende Strategie für den Breitband-Ausbau darf sich nicht mehr nur an dem nächsten Geschwindigkeitsschritt orientieren, sondern muss eine Dateninfrastruktur schaffen, die im 21. Jahrhundert tatsächlich Bestand hat.“ Die Landesregierung Thüringen teilt außerdem mit, den Ausbau nur dort zu fördern, wo ein wirtschaftlicher Betrieb ohne eine öffentliche Förderung nicht möglich ist. Mit der neuen Breitband-Förderrichtlinie sollen insbesondere Versorgungslücken geschlossen, der Auf- und Ausbau von Next-Generation-Access-Netzwerken und die Einrichtung von WLAN-Angeboten im öffentlichen Raum gefördert werden. Insgesamt stelle Thüringen für den Breitband-Ausbau bis zum Jahr 2020 rund 40 Millionen Euro zur Verfügung.
(an)
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