[18.11.2015] Baden-Württembergs Landeskabinett hat das Gesetz zur Informationsfreiheit zur Einbringung in den Landtag verabschiedet. Mit eingeflossen sind diverse Vorschläge der im Juli gestarteten Anhörung zum Entwurf.
In Baden-Württemberg hat jetzt das Landeskabinett den Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (
wir berichteten) zur Einbringung in den Landtag verabschiedet. Damit liegt es laut dem Innenministerium auf einer Linie mit den im Oktober vom Landtag beschlossenen gestärkten Beteiligungsrechten auf kommunaler Ebene und der Verfassungsänderung zur Einführung des Volksantrags. Die stehen übermorgen (19. November 2015) auf der Tagesordnung des Ständigen Ausschusses. Aus der Anhörung, die Ende Juli 2015 gestartet ist, seien diverse Vorschläge der kommunalen Landesverbände und von sonstigen Stellen sowie aus den Stellungnahmen von Bürgern im Beteiligungsportal berücksichtigt worden. Demnach sollen sich beispielsweise die Bürger, betroffene Personen sowie die informationspflichtigen Stellen bei Problemen und Zweifelsfragen an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden können. Der soll künftig auch für die Informationsfreiheit zuständig sein. Außerdem sei gegenüber dem Anhörungsentwurf klargestellt worden, dass der Informationszugang für Menschen mit Behinderung auf Antrag barrierefrei zur Verfügung zu stellen ist.
(ve)
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