Brandenburg:
Entwurf für E-Government-Gesetz beschlossen


[26.4.2018] Bei der Digitalisierung hat Brandenburg einen Rundumschlag gestartet: den Entwurf für ein E-Government-Gesetz und die Einrichtung einer Digitalagentur beschlossen sowie Mitglieder des Digitalbeirats ernannt.

Brandenburg macht sich mit E-Government-Gesetz, DigitalAgentur und Digitalbeirat fit für die Zukunft. Das Land Brandenburg soll bis zum Jahresende 2018 über eine Digitalisierungsstrategie verfügen. Dazu hat das Kabinett jetzt entscheidende Weichen gestellt: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für die elektronische Verwaltung (E-Government-Gesetz) beschlossen, die Digitalagentur auf den Weg gebracht sowie die Mitglieder des neunköpfigen Digitalbeirats ernannt.
Nach Aussage von Staatssekretär Thomas Kralinski, Chef der Staatskanzlei und Koordinator der Landesregierung für die Digitalisierung, stehen konkrete Erleichterungen für die Bürger und Unternehmen im Vordergrund. Ziel ist es, die Verwaltungsvorgänge bis 2022 digital anzubieten. In den Breitband-Ausbau werden in den nächsten Jahren rund 450 Millionen Euro investiert. An etwa 1.500 öffentlichen Plätzen soll es kostenfreie WLAN-Punkte geben, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK).
Der Digitalbeirat, der am 24. Mai erstmals unter Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke zusammentritt, wird Thesen für ein digitales Brandenburg der Zukunft erarbeiten. Diese sollen direkt in die Digitalisierungsstrategie einfließen und zudem online diskutiert werden. Kralinski kündigte eine transparente Erarbeitung der Strategie an. So soll im zweiten Quartal eine ressortübergreifende Website online gehen, in die alle Ressorts Informationen einstellen können. Ebenso soll ein digitalpolitischer Newsletter gestartet werden, der öffentlich abonnierbar und von allen Ressorts mit Informationen bespielbar sein wird.

Landes-CIO soll berufen werden

Grundanliegen des von Innenminister Karl-Heinz Schröter vorgelegten E-Government-Gesetzes ist es laut Verfasser, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu verbessern und die elektronische Durchführung von Verwaltungsverfahren zu erleichtern. Dafür bedürfe es eines einheitlichen und verlässlichen Rechtsrahmens, der mit diesem Gesetz geschaffen werde.
Jede Behörde ist danach künftig verpflichtet, auch einen elektronischen Zugang zur Verwaltung zu eröffnen sowie mindestens ein elektronisches Bezahlverfahren anzubieten. Werde ein Verwaltungsverfahren elektronisch durchgeführt, können auch die dafür erforderlichen Nachweise elektronisch eingereicht werden. Des Weiteren legt das Gesetz fest, dass die Behörden des Landes ihre Akten grundsätzlich elektronisch führen. Sie nutzen gemeinsame IT-Basiskomponenten, welche das Land den Kommunen zur kostenfreien Nutzung auf freiwilliger Basis bereitstellt.
Das Gesetz gilt laut der MIK-Pressemeldung für die Behörden des Landes, der Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Insgesamt entstehe dem Land ein einmaliger Aufwand für die Einrichtung des E-Aktensystems und die Bereitstellung der IT-Basiskomponenten in Höhe von bis zu 16 Millionen Euro sowie ein Personal- und Sachkosten umfassender laufender Aufwand von bis zu knapp 20 Millionen Euro jährlich bei voller Umsetzung der genannten Vorhaben.
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Bestellung eines IT-Beauftragten vor. Für die Zusammenarbeit von Land und Kommunen wird ein paritätisch besetzter IT-Rat eingerichtet, der Empfehlungen und Hinweise einstimmig beschließt. Schröter: „Dieses Konsensprinzip ist eine grundlegende Voraussetzung für die gemeinschaftliche und gleichberechtigte Wahrnehmung von Aufgaben in E-Government-Angelegenheiten durch Land und Kommunen. Es geht nur gemeinsam. Das ist mir besonders wichtig.“

Aufgaben der Digitalagentur

Bestandteil der Digitalisierungsstrategie des Landes ist auch eine Digitalagentur, die in der zweiten Jahreshälfte gegründet werden soll. Wirtschaftsminister Albrecht Gerber: „Ziel ist es, die Vielzahl von Einzelaktivitäten und Projekten auf Landes- und Kommunalebene durch eine Klammer zu verbinden und vor allem operativ zu unterstützen. Dadurch sollen die Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt, schneller und effizienter umgesetzt sowie neue Projekte initiiert werden. Zu diesem Zweck soll auch eine Informationsplattform aufgebaut werden.“
Im Fokus stehen digitale Projekte von herausragender landespolitischer Bedeutung, die Querschnittsthemen berühren und in der Fläche wirken, von den Kommunen aber allein nicht umgesetzt werden können. Dazu zählen der Ausbau der digitalen Infrastruktur und IT-Sicherheitskonzepte für die Kommunen. Die Unterstützung auf regionaler Ebene soll dazu beitragen, den Kommunen den Zugriff auf Fördermittel des Bundes zum Beispiel beim Breitband-Ausbau zu erleichtern und deren Einsatz zu beschleunigen.
Für Personal- und Sachkosten sind laut der Pressemeldung gegenwärtig drei Millionen Euro für die Digitalagentur eingeplant, die nach Aussage von Gerber eng mit der Landesregierung zusammenarbeiten wird. Zentrale Schnittstelle für die strategische Ausrichtung der Agentur wird die Staatskanzlei sein, Fachaufsicht und operative Steuerung werden beim Wirtschaftsministerium liegen. (ba)

Handout zum Entwurf des E-Government-Gesetzes (Deep Link)
http://www.mik.brandenburg.de

Stichwörter: Politik, Brandenburg, E-Government-Gesetz, Digitalstrategie, Digitalagentur, Digitalbeirat



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