Sachsen:
Signal für Digitalisierung


[1.11.2018] In Sachsen wurde die Zuständigkeit für IT und E-Government der Staatskanzlei übertragen. Kommune21 sprach mit Amtschef und CIO Thomas Popp über die Gründe für die Umorganisation und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

Thomas Popp Herr Popp, seit August 2018 ist die Funktion des CIO in der sächsischen Staatskanzlei angesiedelt und somit quasi zur Chefsache geworden. Was waren die Gründe für den Wechsel der Zuständigkeit?

Die Neuorganisation geht auf einen Beschluss der Staatsregierung zurück. Dadurch soll ein deutliches Signal für die Digitalisierung im Freistaat gegeben werden. Ziel der Ansiedlung in der Regierungszentrale ist es, die IT als Führungsaufgabe zu etablieren. Ich habe deshalb als Amtschef der Staatskanzlei die CIO-Funktion zusätzlich übernommen.

Wie sieht die Umorganisation konkret aus?

Die ehemalige Abteilung 6 des Innenministeriums ist nun zu einer eigenen Abteilung für IT und E-Government in der Staatskanzlei geworden. Zudem haben wir den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) als nachgeordnete Behörde in den Geschäftsbereich der Staatskanzlei umressortiert.

Welche Schwerpunkte haben Sie sich für Ihre Arbeit zunächst gesetzt?

Der Fokus meiner Arbeit liegt zunächst darauf, die IT in jedem Bereich als Führungsaufgabe zu platzieren. Jeder Behördenleiter soll das Thema in der täglichen Arbeit mitdenken. Die Digitalisierung muss aber nicht nur auf den Tisch der Führungskräfte, alle Mitarbeiter müssen mitgenommen werden. Wir benötigen eine ausgeprägte E-Kompetenz beim Staat, auch um die Sicherheit bei der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Zudem stärken wir den Staatsbetrieb SID als innovativen IT-Dienstleister, damit er künftigen Anforderungen gerecht wird und dazu beiträgt, die digitale Souveränität des Freistaats Sachsen sicherzustellen.

Welche weiteren Maßnahmen wollen Sie mittel- bis langfristig umsetzen?

Wir werden die Anforderungen der Behörden, der rechtlichen Normen und die Potenziale des technischen Fortschritts in Einklang bringen. Dafür benötigen wir eine Basis, auf der wir wirtschaftlich und sicher arbeiten können. Dazu standardisieren wir Prozesse und die IT-Infrastruktur, beispielsweise durch den Bau eines gemeinsamen Rechenzentrums. Weitere Aktivitäten fließen in den Masterplan „Digitale Verwaltung“ ein, der in den kommenden Wochen dem Kabinett vorgelegt wird.

„Ziel der Ansiedlung in der Regierungszentrale ist es, die IT als Führungsaufgabe zu etablieren.“

Was wird mit dem Masterplan bezweckt?

Kern des Papiers ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Denn hier liegt eine Herkulesaufgabe vor uns, die zugleich eine Kraftprobe und Herausforderung für den Föderalismus in Deutschland ist. Wir werden die Vorgaben im engen Schulterschluss mit der kommunalen Ebene angehen, um innovative Services für die Bürger und die Wirtschaft anzubieten.

Es gibt inzwischen einen Katalog von Verwaltungsdienstleistungen, die online angeboten werden sollen. Gibt es aus Ihrer Sicht Prioritäten?

In dem Katalog sind knapp 600 Services dargestellt, dahinter liegen rund 2.000 Einzelleistungen, die betrachtet werden müssen. Ein prioritäres Thema für uns ist Recht und Ordnung. Für diesen Bereich hat der Freistaat Sachsen die Federführung übernommen. Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium sowie weiteren Akteuren auf staatlicher und kommunaler Ebene werden wir in so genannten Digitallaboren neue Prozesse entwickeln, die standardisiert als fertige Produkte auch den anderen Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Wie ist die Zusammenarbeit mit den Kommunen organisiert?

In den bestehenden Strukturen und Gremien wie dem Sächsischen IT-Kooperationsrat stimmen wir uns intensiv ab. Bei der OZG-Umsetzung ist unser Serviceportal Amt24 die zentrale, gemeinsame Basiskomponente. Das neue Herzstück von Amt24, das Verfahrensmanagement, wurde jüngst freigeschaltet. Dabei geht es nicht mehr nur darum, Zuständigkeiten zu finden und Online-Formulare bereitzustellen. Amt24 sorgt für einen durchgängig elektronischen Ablauf von der Dateneingabe des Bürgers, über die Anbindung von Fachverfahren der Behörden bis hin zur Zustellung des Bescheids. Um die richtigen Schnittstellen zu schaffen, arbeiten wir eng mit den kommunalen IT-Dienstleistern SAKD und KISA sowie mit den IT-Dienstleistern der Großstädte zusammen.

Wie zuversichtlich sind Sie, dass der Zeitplan für das OZG eingehalten werden kann?

Wir werden den starken Impuls zur weiteren Digitalisierung der Verwaltung spüren. Vermutlich tauchen in diesem ehrgeizigen Projekt noch Hindernisse auf, an die man jetzt noch nicht denkt. Wir haben aber eine gute Chance, das Ziel zu erreichen, wenn alle Beteiligten den Digitalisierungsauftrag ernst nehmen. Es wird nicht funktionieren, wenn Einzelne auf Egoismen setzen.

Was erwarten Sie von der digitalen Verwaltung der Zukunft?

Die Verwaltung ist rund um die Uhr erreichbar. Standardfragen werden mithilfe von neuen Technologien, etwa künstlicher Intelligenz, schnell beantwortet. Häufige Prozesse sind so gestaltet, dass sie ganz einfach online erledigt werden können. Der Online-Kontakt mit dem Amt wird der Normalfall. Den Chancen der Digitalisierung wird mit offenem Herzen begegnet.

Interview: Alexander Schaeff

Dieses Interview ist in der November-Ausgabe 2018 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Sachsen, Thomas Popp, Onlinezugangsgesetz (OZG)

Bildquelle: Sächsische Staatskanzlei

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