Mecklenburg-Vorpommern:
Gesetz soll Doppik erleichtern


[14.2.2019] Standards senken, die Transparenz der Doppik verbessern, Verwaltungsabläufe vereinfachen und flexibler gestalten sowie die Rechtssicherheit bei den Kommunen als Anwender stärken: Diese Ziele will das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Doppikerleichterungsgesetz erreichen.

In Mecklenburg-Vorpommern hat das Kabinett jetzt den Entwurf zu einem Doppik-Erleichterungsgesetz beschlossen. Wie das Ministerium für Inneres und Europa mitteilt, ist dieser in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aller kommunaler Ebenen erarbeitet worden und enthalte zweckmäßige Rechtsanpassungen sowie Deregulierungen. Im Kern gehe es darum, Standards zu senken, die Transparenz der Doppik zu verbessern, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen beziehungsweise flexibler zu gestalten und die Rechtssicherheit bei den Kommunen als Anwender zu stärken. Auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens werde zudem eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Fehler von Haushaltssatzungen auch nach Ablauf des Haushaltsjahres zu korrigieren.
Eine wirksame Vereinfachung des doppischen Haushaltsrechts ist laut Innenministerium allerdings nur im Dreiklang von einer Änderung der Kommunalverfassung, der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift zu erreichen, welche als Anlage auch die verbindlichen Muster für die kommunalen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse enthält. Der Gesetzentwurf berücksichtige daher Vorschläge für eine Änderung der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungsgesetzes. Parallel dazu werden Änderungen zu den untergesetzlichen Regelungen erarbeitet. In diesem Rahmen sind auch Vereinfachungen bei den verbindlich vorgegebenen Mustern vorgesehen, kündigt das Ministerium an. Mehrere werden sogar gänzlich entfallen.
Seit sieben Jahren führen alle Kommunen im Land ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik, berichtet das Innenministerium weiter. „Hauptkritikpunkt einiger kommunaler Vertreter, insbesondere von Bürgermeistern und Vertretern kleinerer Gemeinden am derzeitigen Regelwerk für die Doppik war, es sei zu kompliziert und überfrachtet“, sagt Innenminister Lorenz Caffier. „Da muss ich den Kritikern teilweise Recht geben. Das haben wir im Doppik-Erleichterungsgesetz aufgegriffen. Mit den vorgesehenen Erleichterungen und Transparenzerhöhungen wird die kommunale Doppik deutlich handhabbarer und verständlicher. Sie bleibt das Haushaltssystem der Zukunft, weil sie zur Generationengerechtigkeit beiträgt.“ Der Gesetzentwurf kann nun im Landtag beraten werden. (ve)

http://www.regierung-mv.de

Stichwörter: Finanzwesen, Politik, Mecklenburg-Vorpommern, Doppik



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Finanzwesen
Kreis Fürth: E-Signatur vereinfacht Rechnungsworkflow
[9.7.2024] Der Landkreis Fürth hatte sich im Jahr 2022 entschlossen, den Signaturservice der AKDB einzuführen und damit den Rechnungsworkflow zu beschleunigen. Mit dem Ergebnis ist die Kommune mehr als zufrieden. mehr...
Dank E-Signatur ist der Rechnungsworkflow im Kreis Fürth nun schneller und weniger fehleranfällig.
Leipzig: IT-gestütztes Vertragsmanagement
[3.7.2024] Mithilfe von IT-Dienstleister GISA führt die Stadtverwaltung Leipzig ein IT-gestütztes Vertragsmanagement ein. Die Lösung soll einen entscheidenden Beitrag zur Verwaltung von Verträgen in den verschiedenen Fachbereichen leisten. mehr...
Leipzigs Stadtverwaltung führt eine SAP-basierte Lösung zur Vertragserstellung und -verwaltung ein.
E-Rechnung: Pflicht als Chance Bericht
[25.6.2024] Das Wachstumschancengesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze. Dies könnte auch für die öffentliche Verwaltung eine Chance sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. mehr...
Mit einer Digitalisierungsplattform alle Rechnungen im Blick behalten.
E-Rechnungsgipfel 2024: Rechtliche Aspekte im Fokus
[21.6.2024] Insbesondere mit den rechtlichen Vorgaben und Anforderungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung der E-Rechnung hat sich der diesjährige E-Rechnungsgipfel beschäftigt. mehr...
E-Rechnungsgipfel 2024 beschäftigte sich besonders mit den rechtlichen Aspekten.
E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten Bericht
[20.6.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
In sechs Stufen zur E-Rechnung.
Weitere FirmennewsAnzeige

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige

Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Finanzwesen:
IT-Guide PlusxSuite Group GmbH
22926 Ahrensburg
xSuite Group GmbH
regio iT GmbH
52070 Aachen
regio iT GmbH
Nagarro
51379 Leverkusen
Nagarro
ITEBO GmbH
49074 Osnabrück
ITEBO GmbH
ekom21 – KGRZ Hessen
35398 Gießen
ekom21 – KGRZ Hessen
Aktuelle Meldungen