Europäische Union:
Gegenseitige Frühwarnung bei Online-Gesetzen


[25.3.2004] Die Länder der Europäischen Union wollen zukünftig ihre Vorschriften für Online-Dienste besser abstimmen.

Die Europäische Union hat ein Abkommen des Europarates ratifiziert, das die vorherige Benachrichtigung aller Vertragsstaaten vorsieht, wenn eines der Länder Vorschriften für Online-Dienste erlässt. Ziel des Übereinkommen ist es, die grenzüberschreitenden Online-Dienste mit international abgestimmtem Vorgaben zu regeln. Dadurch soll die Transparenz und Kohärenz der nationalen Vorschriften für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft gefördert werden. Die 45 Staaten des Europarates bilden so ein System der gegenseitigen Information über Rechtsvorschriften und der administrativen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. "Durch das neue Verfahren werden Investitionen und Innovationen gefördert, denn die Unternehmen erfahren künftig frühzeitig von Gesetzesänderungen, die für sie von Bedeutung sein könnten, und haben unter Umständen die Möglichkeit, über die Behörden ihres Landes darauf Einfluss zu nehmen", erklärte Erkki Liikanen, für Unternehmenspolitik und Informationsgesellschaft zuständiger EU-Kommissar.

http://www.eu-kommission.de

Stichwörter: Europäische Union, Gesetz



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