Nordrhein-Westfalen:
Novelle des E-Government-Gesetzes


[9.3.2020] Das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalens soll auf alle Schulen, Hochschulen und fast alle Landesbehörden ausgeweitet werden. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Ein Portalgesetz soll den Rechtsrahmen für die Digitalisierung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen schaffen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat jetzt den Entwurf für ein neues E-Government-Gesetz beschlossen und in den Landtag eingebracht. Es sieht unter anderem vor, den Geltungsbereich des Gesetzes auf alle Schulen, Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden auszuweiten. Auch sollen Bürgern und Unternehmen vielfältige Verwaltungsdaten zugänglich gemacht werden. „Nordrhein-Westfalen macht Tempo bei der Digitalisierung der Landesverwaltung, damit wir den Bürgerinnen und Bürgern wie den Unternehmen schnellen und bequemen Service vom Sofa aus anbieten können“, sagt Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. „Wir ziehen die komplette Digitalisierung von 2031 auf 2025 vor und beziehen Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden ein.“ Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, stellt es nach einem Beschluss des Kabinetts dazu in den kommenden Jahren Investitionsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro bereit.

Einsparungen machen Ausgaben wett

Den Investitionen stehen laut Ministeriumsangaben geplante Einsparungen durch die Digitalisierung bis zum Jahr 2030 in etwa gleicher Höhe gegenüber. „So machen wir die Verwaltung einfacher, schneller, einheitlicher, transparenter – und kundenfreundlicher“, sagt Minister Pinkwart. „Zugleich bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne digitale Arbeitsplätze, die Freiräume durch die mobile Arbeit schaffen. Diese Modernisierung lohnt sich auch für das Land: Wir investieren zusätzlich zu den bereits geplanten 400 Millionen weitere 600 Millionen Euro. Diesen Investitionen stehen erhebliche Effizienzgewinne und Einsparungen durch die Digitalisierung gegenüber, sodass diese unter dem Strich bereits im Jahr 2025 die Mehrausgaben wettmachen werden.“

Neues Portalgesetz

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf umfasst auch Regelungen zum Serviceportal.NRW als Plattform für digitale Verwaltungsleistungen. Damit wird laut Ministerium die Grundlage für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geschaffen. Ferner seien in den Entwurf Hinweise eingeflossen, welche die Landesregierung in den vergangenen Monaten per Verbändeanhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung gesammelt hat (wir berichteten).
Für Sommer 2020 kündigt das Ministerium außerdem weitere elektronische Verwaltungsleistungen an. Es sollen demnach die Eintragung in die Handwerksrolle und das Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger elektronisch und medienbruchfrei angeboten werden. Damit werde das Gewerbe-Service-Portal.NRW (wir berichteten) zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW weiterentwickelt. Die Landesregierung habe dazu ein deutschlandweit einzigartiges Portalgesetz auf den Weg gebracht: Das Wirtschafts-Portal-Gesetz soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen schaffen. (ba)

https://www.wirtschaft.nrw

Stichwörter: Politik, Nordrhein-Westfalen, E-Government-Gesetz, OZG



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
Bayern: Land unterstützt Digitalisierung der Kommunen
[16.7.2024] Bayerns Digitalminister sieht die konsequente Digitalisierung der Verwaltung als wichtige Möglichkeit, um den künftigen Ruhestand der Babyboomer-Generation und den dadurch entstehenden Fachkräftemangel zu kompensieren. Es gelte, die Potenziale von Standardisierung, Zentralisierung und KI zu nutzen. mehr...
In Bayern soll nach dem Willen von Digitalminister Fabian Mehring der „Digitalisierungsturbo“ gezündet werden.
Interview: Wir brauchen eine Dachmarke Interview
[15.7.2024] Peter Adelskamp ist Chief Digital Officer (CDO) in Essen und dort zugleich Fachbereichsleiter Digitale Verwaltung. Im Gespräch mit Kommune21 berichtet er von seiner Arbeit in Essen und dem dortigen Stand der Digitalisierung. mehr...
Essen-CDO Peter Adelskamp
eGovernment Benchmark 2024: Nutzerzentrierung ist der Schlüssel
[8.7.2024] Laut dem jüngsten eGovernment-Benchmark-Report der Europäischen Kommission haben die europäischen Staaten bei der Bereitstellung digitaler Behördendienste stetige Fortschritte gemacht. Raum für Optimierungen gibt es insbesondere bei grenzüberschreitenden Diensten und bei Dienstleistungen, die von regionalen und kommunalen Behörden erbracht werden. mehr...
Laut dem jüngsten eGovernment-Benchmark-Report haben die europäischen Staaten bei der Bereitstellung digitaler Behördendienste stetige Fortschritte gemacht.
Schleswig-Holstein: Kommunale Open-Data-Projekte gefördert
[5.7.2024] Wirtschaft und Forschung profitieren von offenen Daten, können zu mehr Transparenz beitragen und dadurch Bürgernähe schaffen. Das Land Schleswig-Holstein fördert ab sofort bis 2027 kommunale Projekte zur Anbindung an das landesweite Portal für offene Daten. mehr...
OZG 2.0: Neue DNA verankern Bericht
[4.7.2024] Um ein Erfolg zu werden, muss das OZG 2.0 die Ende-zu-Ende-Digitalisierung als neue DNA verinnerlichen. Mit der Einigung zwischen Bund und Ländern ist die Basis dafür geschaffen. mehr...
Das OZG 2.0 muss eine neue Genetik vorweisen.
Weitere FirmennewsAnzeige

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige

Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
IT-Guide Plusd.velop AG
48712 Gescher
d.velop AG
AIDA ORGA GmbH
75391 Gechingen
AIDA ORGA GmbH
LORENZ Orga-Systeme GmbH
60489 Frankfurt am Main
LORENZ Orga-Systeme GmbH
ITEBO GmbH
49074 Osnabrück
ITEBO GmbH
Aktuelle Meldungen