Barrierefreiheit:
Kritik von den Kommunen


[29.7.2004] Der Städte- und Gemeindebund NRW kritisiert die Verordnung zur Schaffung Barriere-freier Informationstechnik des Landes. Neue Internet-Seiten im Sinne der Verordnung vollständig Barriere-frei zu gestalten, verursache hohe Kosten.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen kritisiert die jüngst erlassene Verordnung zur Schaffung Barriere-freier Informationstechnik (BITV-NRW) nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG-NRW). Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, sagte am Mittwoch in Düsseldorf, die Regelungen würden über das Ziel hinaus schießen und wirkten kontraproduktiv. Neue Internet-Seiten im Sinne der Verordnung vollständig Barriere-frei zu gestalten, verursache zusätzlichen Programmier-Aufwand und hohe Kosten. Schneider fürchtet, dass Kommunen ihr Angebot mangels Geld zunächst nicht mehr erweitern würden. Wenn ab 2009 auch die bestehenden Seiten Barriere-frei sein müssten, würden viele Städte und Gemeinden aus Geldmangel ihre Internet-Präsentation notgedrungen reduzieren. "Damit würden die Vorteile des Internets, eine Fülle aktueller Information ansprechend darzubieten, für Behinderte wie Nichtbehinderte gleichermaßen zunichte gemacht", warnte Schneider. Der Hintergrund für die Kritik: Ab September 2004 müssen die Internet-Angebote der öffentlichen Verwaltungen in NRW im strengen Sinne Barriere-frei sein. Zunächst gilt diese Auflage nur für neu gestaltete oder geänderte Seiten. Bis 2009 müssen alle Websites angepasst sein. Unter dieses Gebot zur Umgestaltung fallen nicht nur die Internet-Präsentationen, sondern auch Intranet-Angebote sowie die zur Verfügung gestellten Programmoberflächen einschließlich öffentlich zugänglicher Informationsterminals und Datenträger. (al)

http://www.nwstgb.de

Stichwörter: Portale, Barrierefreiheit, Content-Management, NRW, CMS, Schneider, Städte- und Gemeindebund



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