[15.8.2005] Die Vereinsregister der hessischen Amtsgerichte, die bislang in Papierform geführt werden, sollen bis zum Frühjahr 2006 eingescannt und damit im elektronischen Vereinsregister verfügbar gemacht werden. Eine entsprechende Verordnung des Justizministeriums ist jetzt in Kraft getreten.
Die Einsicht in das hessische Vereinsregister soll bald auch über das Internet möglich sein. Dies kündigte der hessische Justizminister Christean Wagner kürzlich in Wiesbaden anlässlich des In-Kraft-Tretens der entsprechenden Verordnung an. Es sei vorgesehen, die Vereinsregister der hessischen Amtsgerichte, die bislang in Papierform geführt würden, bis zum Frühjahr 2006 sukzessive einzuscannen und damit im elektronischen Vereinsregister verfügbar zu machen. Das elektronische Vereinsregister sei eine moderne IT-Lösung mit einer zentralen Datenbank. Für Vereine und Bürger biete die neue Technik einen entscheidenden Komfort: Die Einsicht in das Vereinsregister über das Internet werde möglich. Zudem werde Hessen das bisher bei 46 Amtsgerichten geführte Vereinsregister ab 15. August 2005 bei den 18 Amtsgerichten konzentrieren, die das Handels- und Genossenschaftsregister führten. Die für Bürger und Vereinsvorstände wichtige Ortsnähe des Vereinsregisters soll jedoch erhalten bleiben: Alle Anträge können wie bisher bei jedem Amtsgericht aufgenommen werden.
(al)
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