[26.3.2009] Der Innenausschuss der Länderkammer hat sich kritisch zum Entwurf des Bürgerportalgesetzes geäußert. Er sei in vielen Punkten unzureichend und nicht durchdacht. Dem Bundesrat ist daher die Ablehnung des Entwurfs empfohlen worden.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen (wir berichteten) stößt im Bundesrat auf Widerstand. Der federführende Innenausschuss der Länderkammer hält den Entwurf für unzureichend und hat dem Bundesrat daher empfohlen, diesen abzulehnen. Zwar sei das Ziel, einen Rechtsrahmen für die sichere elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu schaffen, grundsätzlich zu begrüßen, das Instrument Bürgerportale sei hierfür jedoch nicht geeignet, heißt es in der Empfehlung. Diese spricht sich außerdem dagegen aus, Mahnungen und ähnliche Dokumente künftig elektronisch an eine De-Mail-Adresse zustellen zu können: Hier seien besser durchdachte Regelungen notwendig, da es sich um grundrechtsrelevante Eingriffe und die unmittelbare Ausübung öffentlicher Gewalt gegenüber Bürgern handle. Musste bislang der Absender eine Zustellung aktiv bewirken und sie dem Empfänger zur Kenntnis bringen, bewirke das Bürgerportal eine Verschiebung dieses Grundsatzes zu Lasten des Empfängers. Dieser müsse sich künftig regelmäßig in seinem Bürgerportalkonto anmelden, um nicht die Unanfechtbarkeit eines Widerspruchsbescheids oder Gerichtsurteils zu riskieren. Außerdem wird eine mangelnde Auseinandersetzung des Gesetzentwurfs zum Einsatz von De-Mail im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie kritisiert. Es seien keine Ansätze für eine Integration in die europäische IT-Landschaft erkennbar. Zudem müsse man sich fragen, wie Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ungeachtet einer denkbaren Sprachbarriere ein Bürgerportalkonto eröffnen und nutzen könnten.
(bs)
http://www.bundesrat.deDie Empfehlung zum Download (PDF, 80 KB) (Deep Link)
http://www.buergerportale.de
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