Online-Ausweisen:
Neuerungen ab Januar 2021


[26.1.2021] Seit diesem Jahr ist das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises kostenlos. Auch die PIN kann jetzt gebührenfrei geändert werden. Seit 1. Januar kann zudem die eID-Karte für Unionsbürger beantragt werden.

Seit dem 1. Januar 2021 wird für das nachträgliche Aktivieren der Online-Funktion des Personalausweises keine Gebühr mehr erhoben. Auch das (Neu-)Setzen der PIN ist seitdem kostenlos. Darauf weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf seinem Personalausweisportal hin. Ebenfalls seit 1. Januar kann die eID-Karte für Unionsbürger beantragt werden. Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält auch die neue EU-Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaber können sich damit laut BMI sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift ausgegeben. EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können sie ab einem Mindestalter von 16 Jahren auf freiwilliger Basis bei den Bürgerämtern beantragen. Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig und wird gegen eine Gebühr von 37 Euro ausgegeben. (ve)

https://www.personalausweisportal.de

Stichwörter: Digitale Identität, neuer Personalausweis, eID-Karte



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