[3.8.2023] Mit seinem Digitalgesetz hat Bayern den Rechtsrahmen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen und die Digitalisierung im Freistaat umfassend geregelt. Wie sieht die Bilanz nach einem Jahr aus?
Vor einem Jahr trat das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) in Kraft, als deutschlandweit erstes verbindliches Regelwerk, das ein Recht der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Freistaat auf die Nutzung von sicheren digitalen Services festschreibt (
wir berichteten). Die Verabschiedung des Gesetzes habe die Digitalisierung in Bayern entscheidend vorangebracht, heißt es in einer Meldung des Staatsministeriums für Digitales. Die Verwaltung werde seither kontinuierlich digitaler ausgerichtet, und immer mehr Verwaltungsleistungen könnten online beantragt werden. Darüber hinaus sei die Verwendung der bereits weit verbreiteten ELSTER-Zertifikate zum digitalen Ersatz von Unterschriften dank des Digitalgesetzes auch für Bürgerinnen und Bürger möglich. Zudem beschleunige das Gesetz die Digitalisierung in den Kommunen entscheidend, etwa durch die Gründung der AöR BayKommun, die Kommunen darin unterstützt, nutzerfreundliche digitale Services anzubieten.
Das Bayerische Digitalgesetz hat laut Ministeriumsangaben auch die Grundlage für die Nutzung offener Daten gelegt. Ein erster Meilenstein ist die vor Kurzem veröffentlichte Open-Data-Plattform, auf der etwa geologische und topographische Karten, Flächennutzungspläne, Radwege und weitere Daten veröffentlicht werden (
wir berichteten). Die Plattform soll kontinuierlich erweitert werden.
Konkrete Umsetzungsmaßnahmen festgelegt
Im Gegensatz zu seinem Vorgänger regle das Digitalgesetz die Digitalisierung im Freistaat umfassend – nicht mehr lediglich die digitale Verwaltung. Daher solle auch die zugehörige Verordnung neu gefasst werden, so das Staatsministerium für Digitales. Zur Umsetzung des Digitalgesetzes hat die bayerische Staatsregierung im Frühjahr 2023 einen Digitalplan mit einem breiten Bündel an Umsetzungsmaßnahmen beschlossen (
wir berichteten). Die Maßnahmen adressieren grundsätzlich alle Zielvorgaben des Gesetzes und betreffen alle Ressorts.
„Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft,“ sagte Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach anlässlich des einjährigen Jubiläums. Auch Fachkreise loben das Gesetz. So zitiert die Meldung des Digitalministeriums Dirk Heckmann, Direktor des TUM Center for Digital Public Services CDPS, der das Entstehen des Gesetzes auch wissenschaftlich begleitet hat: „Das BayDiG adressiert bereits einen Großteil der Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung.“ Seit dessen Inkrafttreten habe sich schon viel getan.
(sib)
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