Bayern:
Ein Jahr Digitalgesetz


[3.8.2023] Mit seinem Digitalgesetz hat Bayern den Rechtsrahmen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen und die Digitalisierung im Freistaat umfassend geregelt. Wie sieht die Bilanz nach einem Jahr aus?

Vor einem Jahr trat das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) in Kraft, als deutschlandweit erstes verbindliches Regelwerk, das ein Recht der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Freistaat auf die Nutzung von sicheren digitalen Services festschreibt (wir berichteten). Die Verabschiedung des Gesetzes habe die Digitalisierung in Bayern entscheidend vorangebracht, heißt es in einer Meldung des Staatsministeriums für Digitales. Die Verwaltung werde seither kontinuierlich digitaler ausgerichtet, und immer mehr Verwaltungsleistungen könnten online beantragt werden. Darüber hinaus sei die Verwendung der bereits weit verbreiteten ELSTER-Zertifikate zum digitalen Ersatz von Unterschriften dank des Digitalgesetzes auch für Bürgerinnen und Bürger möglich. Zudem beschleunige das Gesetz die Digitalisierung in den Kommunen entscheidend, etwa durch die Gründung der AöR BayKommun, die Kommunen darin unterstützt, nutzerfreundliche digitale Services anzubieten.
Das Bayerische Digitalgesetz hat laut Ministeriumsangaben auch die Grundlage für die Nutzung offener Daten gelegt. Ein erster Meilenstein ist die vor Kurzem veröffentlichte Open-Data-Plattform, auf der etwa geologische und topographische Karten, Flächennutzungspläne, Radwege und weitere Daten veröffentlicht werden (wir berichteten). Die Plattform soll kontinuierlich erweitert werden.

Konkrete Umsetzungsmaßnahmen festgelegt

Im Gegensatz zu seinem Vorgänger regle das Digitalgesetz die Digitalisierung im Freistaat umfassend – nicht mehr lediglich die digitale Verwaltung. Daher solle auch die zugehörige Verordnung neu gefasst werden, so das Staatsministerium für Digitales. Zur Umsetzung des Digitalgesetzes hat die bayerische Staatsregierung im Frühjahr 2023 einen Digitalplan mit einem breiten Bündel an Umsetzungsmaßnahmen beschlossen (wir berichteten). Die Maßnahmen adressieren grundsätzlich alle Zielvorgaben des Gesetzes und betreffen alle Ressorts.
„Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft,“ sagte Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach anlässlich des einjährigen Jubiläums. Auch Fachkreise loben das Gesetz. So zitiert die Meldung des Digitalministeriums Dirk Heckmann, Direktor des TUM Center for Digital Public Services CDPS, der das Entstehen des Gesetzes auch wissenschaftlich begleitet hat: „Das BayDiG adressiert bereits einen Großteil der Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung.“ Seit dessen Inkrafttreten habe sich schon viel getan. (sib)

https://www.stmd.bayern.de
https://opendata.bayern
https://digitalplan.bayern

Stichwörter: Politik, Bayern, Digitalgesetz, BayDiG, Open Data, Digitalplan



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
Schleswig-Holstein: Kommunale Open-Data-Projekte gefördert
[5.7.2024] Offene Daten nutzen Wirtschaft und Forschung, können zu mehr Transparenz beitragen und dadurch Bürgernähe schaffen. Das Land Schleswig-Holstein fördert ab sofort bis 2027 kommunale Projekte zur Anbindung an das landesweite Portal für offene Daten. mehr...
OZG 2.0: Neue DNA verankern Bericht
[4.7.2024] Um ein Erfolg zu werden, muss das OZG 2.0 die Ende-zu-Ende-Digitalisierung als neue DNA verinnerlichen. Mit der Einigung zwischen Bund und Ländern ist die Basis dafür geschaffen. mehr...
Das OZG 2.0 muss eine neue Genetik vorweisen.
Digitales Bayern: Der Sound der Zukunft Interview
[3.7.2024] Bayern segelt auf Innovationskurs, sagt Fabian Mehring. Kommune21 sprach mit dem Digitalminister des Freistaats über die Reorganisation seines Ressorts, seine Pläne für einen innovativen Staat und die Rolle der Kommunen dabei. mehr...
Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring
Thüringen: Landesmittel für kommunale Digitalisierung
[3.7.2024] Das Land Thüringen will die kommunale Digitalisierung mit zehn Millionen Euro fördern. Das geht aus der neuen Thüringer E-Government-Richtlinie hervor, die jetzt offiziell veröffentlicht wurde. Kommunen können ab sofort neue Anträge beim Finanzministerium stellen. mehr...
Durch die Förderung möchte Thüringen die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen in der IT und in den Fachbereichen entlasten, erklärt der Landes-CIO Hartmut Schubert.
Nürnberg: Expertise bei KI
[2.7.2024] Im Rahmen der Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0 soll die Digitalisierung der Kommunen verbessert werden. Die Frankenmetropole Nürnberg bringt ihre Expertise unter anderem im Bereich Künstliche Intelligenz im Bürgerservice ein. mehr...
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Aktuelle Meldungen