[21.2.2005] Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit den interfraktionellen Antrag "Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern - Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" verabschiedet.
Der Bundestag hat am 17. Februar den interfraktionellen Antrag zur effektiven Begrenzung der Patentierung von Computerprogrammen mit großer Mehrheit beschlossen. Er hat mit diesem fraktionsübergreifenden Votum, das auf eine Initiative der FDP zurückgeht, eine klare Position bezogen. Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin dürften die Forderungen des Bundestages im Interesse ihrer eigenen Glaubwürdigkeit und im Interesse einer sachgerechten Lösung nicht ignorieren, erklärte Rainer Funke, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, zu diesem Votum. Der Bundestag habe klargestellt: Die Initiative zur europäischen Vereinheitlichung der Patentierungspraxis in Bezug auf computerimplementierte Erfindungen sei zu begrüßen. Die notwendige und sinnvolle Vereinheitlichung der Patenterteilungspraxis dürfe aber nicht zu einer materiellen Ausweitung des Patentschutzes für Software führen. Zentrales Abgrenzungskriterium für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen müsse der "technische Beitrag" sein. Nur damit lasse sich eine Qualitätskontrolle in der Patentierungspraxis gewährleisten und die Patentierung von so genannten Trivialpatenten verhindern. Die Debatte um die Richtlinie hat auch in Brüssel in den vergangen Wochen einen beispiellos kontroversen Verlauf genommen. Die endgültige Verabschiedung der gemeinsamen Position des Rates ist mehrfach verschoben worden. Inzwischen ist nicht einmal der Neustart des Verfahrens mehr ausgeschlossen. Sofern der entsprechende Antrag des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament eine Mehrheit findet, so Funke, wäre die EU-Kommission gut beraten, diesem Votum zu folgen, denn damit wäre die Chance für einen echten zweiten Anlauf eröffnet.
(hi)
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