[5.9.2008] Zur Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten zu Zwecken des Adresshandels ist in Zukunft die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher erforderlich. Dies wurde auf dem Datenschutzgipfel des Bundesinnenministeriums beschlossen.
Lücken im Datenschutzrecht sollen rasch geschlossen werden. Darauf einigten sich die Vertreter von Bund und Ländern auf dem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einberufenen Datenschutzgipfel. Gitta Trauernicht, Verbraucherschutzministerin in Schleswig-Holstein, zeigte sich zufrieden mit dem Gipfeltreffen. Den Vorschlägen ihres Landes sei weitgehend gefolgt worden. Auch Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer begrüßte das Ergebnis: „Zukünftig darf die Weitergabe der Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers erfolgen, das war mir das wichtigste Anliegen.“ Ein entsprechendes Gesetz soll nach Aussage von Schäuble bis Ende November 2008 beschlussfähig sein. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, wurde zudem vereinbart, den Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu erhöhen. Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, im Bereich der Meldedaten. Dies müsse aber in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.
(bs)
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