[5.2.2009] Einen Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen hat die Bundesregierung jetzt beschlossen. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für den Start von De-Mail im kommenden Jahr geschaffen.
Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium des Innern (BMI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Dieser schafft den erforderlichen Rechtsrahmen für den sicheren Versand von Nachrichten und Dokumenten über De-Mail, der 2010 starten soll. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: „Mit De-Mail wollen wir für alle Bürger eine einfache Möglichkeit schaffen, im Internet zuverlässig, sicher und vertraulich zu kommunizieren. De-Mail steht für Fortschritt, IT und IT-Sicherheit made in Germany.“ Das Bürgerportalgesetz definiert Anforderungen an die Ausgestaltung von De-Mail und an deren Betrieb und regelt das Akkreditierungsverfahren für Anbieter des Dienstes. So müssen Unternehmen bei der Prüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) strenge Auflagen in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen und die technische Zusammenarbeit mit den De-Mail-Diensten anderer Anbieter nachweisen. Zum Entwurf des Bürgerportalgesetzes hatte das Bundesinnenministerium Ende vergangenen Jahres auch eine Online-Konsultation durchgeführt. Über 11.000 Bürger sowie Vertreter von Behörden, Unternehmen und sonstigen Institutionen besuchten nach Angaben des BMI die Web-Seite. Die eingegangenen Kommentare und Beiträge zu dem Entwurf seien in der dem Kabinett vorgelegten Fassung des Gesetzes bereits berücksichtigt worden.
(bs)
http://www.buergerportale.deDer Gesetzentwurf zum Download (PDF, 216 KB) (Deep Link)
http://www.bmi.bund.de
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