[27.8.2009] Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat beschlossen, ein Rechtsgutachten zum Internet-Dienst Google Street View in Auftrag zu geben. Dabei sollen insbesondere Aspekte des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre berücksichtigt werden.
Die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung Ende Juni 2009 angekündigte weitere Prüfung des Internet-Dienstes Google Street View (wir berichteten) nimmt konkrete Formen an: Die Landesregierung hat jetzt beschlossen, ein Rechtsgutachten zu dem Internet-Dienst einzuholen. „Das Gutachten soll untersuchen, wie sich die Zulässigkeit des Vorgehens von Google Street View nach geltendem Recht beurteilt“, sagt Justizminister Heinz Georg Bamberger. Wie die Landesregierung in einer Presseinformation mitteilt, solle dies insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Privatsphäre erfolgen. Mit der Erstellung des Gutachtens sollen Professoren vom Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht der Universität Karlsruhe beauftragt werden. Die Bildaufnahmen für Google Street View fertigen Spezialkameras mit einem 360-Grad-Objektiv. Da die Kameras alle zwei Sekunden ein Foto schießen können, ist eine relativ lückenlose Dokumentation eines Straßenzuges möglich. Bamberger betonte, dass die vollständige Erfassung des Wohnumfeldes von Bürgern und die Verbreitung über das Internet von vielen als persönliche Beeinträchtigung und als Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung empfunden werde. Deshalb müssten die Möglichkeiten einer weiteren Stärkung der Rechte Betroffener geprüft werden. „Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss auch von Internet-Diensten respektiert werden“, sagt der rheinland-pfälzische Justizminister.
(rt)
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